SO 22.09.2024 Suhl-Albrechts

Haftungsausschluss

 

Allgemein

 

  1. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Teilnehmer.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Hiervon ausgenommen sind grob fahrlässig verursachte Schäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich gebunden ist.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer seinen Gesundheitszustand vorher zu prüfen.
  4. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahle bzw. abhanden gekommene und/oder unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

 

Speziell

 

Der Teilnehmer wird hiermit noch einmal auf die Gefahren des Laufes und speziell auf Punkt 3. des Allgemeinen Haftungsausschlusses verwiesen:
Dies ist eine Freiluftveranstaltung mit nicht beeinflussbaren Faktoren und allen Eventualitäten, welche die Natur aufbieten kann. Hier ein Auszug denkbarer Szenarien, welcher der besondere Streckenverlauf - speziell an den Hindernissen – verbergen kann:

  • Ausrutschen, Abstürzen, Stolpern, Umknicken
  • Steinschlag, Stoßen, Kratzen
  • Zeckenbiss, Blutegel, Insektenstiche
  • Unterkühlen, Ertrinken
  • Blitzschlag, Hagel, Sturm

Der Teilnehmer kann nicht gezwungen werden, die Hindernisse in ihrem eigentlichen Sinne zu überwinden. Es obliegt jedem selbst die Hindernisse auszulassen oder nicht. Es gibt keine offiziellen Kontrollen oder Strafzeiten. Im Rahmen der sportlichen Fairness sollte sich aber jeder vorher überlegen, an den Crosslauf teilzunehmen oder nicht.
Das Auslassen der Hindernisse minimiert das Verletzungsrisiko, schließt es aber nicht aus. Die Strecke wird soweit wie möglich und so viel wie nötig von Streckenposten und der Feuerwehr abgesichert bzw. von medizinischem Personal betreut. Es besteht jedoch kein Anspruch auf 100%-ige Streckenüberwachung.

 
 
 
 
E-Mail
Infos
Instagram